Frau im Vordergund eines Raumes

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

  • Art des Energieausweises 
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger 
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse 
Energieausweis

Worauf Sie achten müssen:

Planen Sie, eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Dann sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen für Immobilienanzeigen im Blick haben.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Pflichtangaben, die Sie beachten müssen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine professionelle Anzeige zu erstellen.

 

Der Energieausweis – Ein Muss für Ihre Anzeige!

Seit 2014 ist es gemäß § 16a EnEV verpflichtend, Informationen aus dem Energieausweis in Ihrer Immobilienanzeige aufzuführen.
Diese Angaben sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten potenziellen Interessenten wertvolle Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie.

 

Liebe Leserinnen und Leser, 

Sie möchten eine Immobilie vermieten oder verkaufen? Dann müssen Sie bestimmte gesetzliche Regeln beachten – besonders bei der Gestaltung Ihrer Anzeige. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und wirken professionell.

 

Was muss in einer Immobilienanzeige stehen?

Wenn Sie eine Anzeige veröffentlichen, brauchen Sie bestimmte Angaben aus dem Energieausweis. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (z.B. A+, B, C)

 

Wichtig:
Bei Nichtwohngebäuden (z. B. Büros oder Läden) müssen Sie den Energieverbrauch für Wärme und Strom getrennt angeben.
Ausnahme: Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchen Sie keine Angaben zum Energieausweis zu machen1.

 

Was gilt für Preisangaben?

Auch die Preise in Ihrer Anzeige müssen klar und verständlich sein. Das schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. So können Interessierte besser vergleichen und entscheiden.

 

Bei Vermietung:

  • Kaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkosten)
  • Nebenkosten (z. B. für Heizung, Wasser)
  • Zusatzkosten (z. B. für Garage oder Stellplatz)

 

Beim Verkauf:

  • Kaufpreis
  • Zusätzliche Kosten wie Maklerprovision oder Notargebühren

 

Tipp: Je klarer Ihre Angaben sind, desto mehr Vertrauen schaffen Sie bei Interessenten.

Fazit zum Thema PAngV: Transparenz ist hier der Schlüssel, um Vertrauen bei potenziellen Käufern zu schaffen.

 

Weitere Hinweise:

Achten Sie auf verständliche Sprache.

Viele Anzeigen enthalten Abkürzungen. Das ist erlaubt – aber nur, wenn sie leicht verständlich sind. Vermeiden Sie seltene oder firmeninterne Kürzel. Wenn Sie Abkürzungen verwenden, erklären Sie sie am besten oder nutzen nur allgemein bekannte.

 

Warum sind diese Angaben so wichtig?

Eine Immobilienanzeige ist mehr als nur Werbung – sie ist ein rechtliches Dokument. Wenn wichtige Angaben fehlen, kann das zu Bußgeldern führen2. Außerdem hilft eine klare Anzeige dabei, Vertrauen bei Interessenten aufzubauen.

 

Unser Angebot für Sie:

Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie – damit alles sicher und korrekt abläuft.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

 

Vivian Hildebrand, Abteilungsleiterin Immobilienabteilung, Volksbank Kassel Göttingen eG
Telefon: 0561 7893-0
E-Mail: dialog@voba4home.de

 

 

1: Quelle: Verbraucherzentrale – Energieausweis-Pflicht 2025

2: Quelle: Haufe – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 87 GEG