Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Art des Energieausweises
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentlicher Energieträger
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Sie möchten eine Immobilie vermieten oder verkaufen? Dann müssen Sie bestimmte gesetzliche Regeln beachten – besonders bei der Gestaltung Ihrer Anzeige. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und wirken professionell.
Wenn Sie eine Anzeige veröffentlichen, brauchen Sie bestimmte Angaben aus dem Energieausweis. Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben:
Wichtig:
Bei Nichtwohngebäuden (z. B. Büros oder Läden) müssen Sie den Energieverbrauch für Wärme und Strom getrennt angeben.
Ausnahme: Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchen Sie keine Angaben zum Energieausweis zu machen1.
Auch die Preise in Ihrer Anzeige müssen klar und verständlich sein. Das schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) vor. So können Interessierte besser vergleichen und entscheiden.
Tipp: Je klarer Ihre Angaben sind, desto mehr Vertrauen schaffen Sie bei Interessenten.
Fazit zum Thema PAngV: Transparenz ist hier der Schlüssel, um Vertrauen bei potenziellen Käufern zu schaffen.
Weitere Hinweise:
Viele Anzeigen enthalten Abkürzungen. Das ist erlaubt – aber nur, wenn sie leicht verständlich sind. Vermeiden Sie seltene oder firmeninterne Kürzel. Wenn Sie Abkürzungen verwenden, erklären Sie sie am besten oder nutzen nur allgemein bekannte.
Eine Immobilienanzeige ist mehr als nur Werbung – sie ist ein rechtliches Dokument. Wenn wichtige Angaben fehlen, kann das zu Bußgeldern führen2. Außerdem hilft eine klare Anzeige dabei, Vertrauen bei Interessenten aufzubauen.
Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie – damit alles sicher und korrekt abläuft.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Vivian Hildebrand, Abteilungsleiterin Immobilienabteilung, Volksbank Kassel Göttingen eG
Telefon: 0561 7893-0
E-Mail: dialog@voba4home.de
1: Quelle: Verbraucherzentrale – Energieausweis-Pflicht 2025
2: Quelle: Haufe – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 87 GEG