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Gewerbe zu Wohnen:

Wohnraum schaffen und von KfW-Förderungen profitieren

Leerstehende Gewerbeflächen neu nutzen:

Ob ehemaliges Ladenlokal, Büro oder Praxis: Viele Gewerbeimmobilien stehen heute leer. Gleichzeitig wird Wohnraum an vielen Orten dringend benötigt. Mit dem KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen" fördert der Bund die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Finanzierung solcher Projekte.

 

Für wen kommt „Gewerbe zu Wohnen“ infrage?

Sie besitzen ein leerstehendes Ladenlokal, eine ehemalige Praxis oder Büroräume, für die sich nur schwer neue Mieter finden lassen? Dann kann die Umwandlung in Wohnraum eine interessante Option sein.

Das Förderprogramm kann insbesondere interessant sein für:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Gewerbeimmobilien
  • Privatpersonen, die eine Gewerbeimmobilie kaufen und zu Wohnraum umbauen möchten
  • Vermieterinnen und Vermieter, die zusätzlichen Wohnraum schaffen möchten
  • Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern mit ungenutzten Gewerbeflächen
  • Personen, die vorhandene Immobilien neu entwickeln und nutzen möchten

 

Ob eine Umnutzung möglich ist, hängt unter anderem von den baurechtlichen Vorgaben, den Eigenschaften des Gebäudes und den geltenden Förderbedingungen ab.

 

Experten-Tipp:

„Bei der Umwandlung von Gewerbe- zu Wohnflächen empfiehlt es sich, Finanzierung und mögliche Fördermittel möglichst frühzeitig zu prüfen. Viele Anforderungen, beispielsweise an Energieeffizienz oder Umbauplanung, wirken sich direkt auf die Kosten und die spätere Förderfähigkeit aus. Wer Finanzierung, Fördermittel und technische Anforderungen frühzeitig prüft, kann die Voraussetzungen für die Planung und Umsetzung seines Vorhabens besser einschätzen."

Mareike Angerstein
Baufinanzierungsberaterin der Volksbank Kassel Göttingen eG


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umnutzung von beheizten Nichtwohngebäuden oder Gebäudeteilen zu dauerhaftem Wohnraum. Dazu zählen beispielsweise:

  • leerstehende Büroflächen
  • Ladenlokale
  • Praxen
  • andere gewerblich genutzte Immobilien

Der Zuschuss kann für notwendige Umbauarbeiten genutzt werden, die für die Schaffung von Wohnraum erforderlich sind.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Nach aktuellem Stand des Förderprogramms sind Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Je nach Vorhaben sind aktuell Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit möglich. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen der KfW.

  •  Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der förderfähigen Maßnahmen gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Förderung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, unter anderem:

  • Die Umnutzung muss baurechtlich zulässig sein.
  • Die neu geschaffenen Wohnungen müssen definierte energetische Standards erreichen.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss in das Vorhaben eingebunden werden.

Da jedes Gebäude andere Anforderungen mit sich bringt, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des Vorhabens.

 

Unser Tipp:

Wer eine Gewerbeimmobilie besitzt oder erwerben möchte, sollte Fördermöglichkeiten bereits in der Planungsphase berücksichtigen. So können Finanzierung, Fördermittel und Umbau sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

 

Fazit:

Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum kann eine interessante Möglichkeit sein, bestehende Flächen neu zu nutzen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die KfW-Förderung unterstützt solche Vorhaben mit Zuschüssen und kann die Finanzierung erleichtern.

 

Ihr nächster Schritt:

Sie möchten wissen, welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu Ihrem Vorhaben passen? Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten für Ihre Immobilie und unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten.

 

Mareike Angerstein, Baufinanzierungsberaterin der Volksbank Kassel Göttingen eG

voba4home@vobakg.de

0561 7893 0

Häufige Fragen (FAQ)

Für wen eignet sich das Programm?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Gewerbeflächen oder Nichtwohngebäude in Wohnraum umwandeln möchten. 

Muss die Förderung zurückgezahlt werden?

Nein. Es handelt sich um einen Zuschuss, der bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden muss. 

Kann ich die Förderung mit weiteren Programmen kombinieren?

Je nach Vorhaben können zusätzliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise für die energetische Sanierung, infrage kommen.