Zwei Frauen sitzen am Tisch die hintere Frau berät die vordere Frau

Gebäudemodernisierungsgesetz:

Neue Vorgaben, neue Chancen und viele Fragen. Wir bieten antworten.

 

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Wir möchten gerne auf die dringlichsten Themen und Fragen eingehen, die mit diesem neuen Gesetz einhergehen.

Sanierung: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) bleiben die grundsätzlichen Modernisierungspflichten (oberste Geschossdecke, Leitungsdämmung) für bestehende Gebäude erhalten. Für bestehende Gas- oder Ölheizungen besteht jedoch keine Austauschpflicht mehr.

Trotzdem stellen sich aktuell viele Eigentümer die wichtige Frage „Soll ich jetzt schnell wieder eine Öl- oder Gasheizung einbauen, weil es wieder erlaubt ist?“

Nur weil etwas erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass es die beste Lösung ist. Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen, denn versteckte Kosten und Auflagen (Bio-Treppe1) können dazu führen, dass die kurzfristig günstigste Wahl langfristig nicht die attraktivste Lösung ist.

 

Warum dieses Thema so wichtig ist: 

Eine Heizung ist immer eine Entscheidung für viele Jahre. Deshalb sollte sie gut überlegt sein. Wer heute nur auf die kurzfristigen Kosten schaut, muss später oft mehr bezahlen.

Zur Erreichung der europäischen Klimaziele wird ab 2027 die neue EU-Regelung zur CO₂-Bepreisung eingeführt. Diese kann sich in den Folgejahren auf die Kosten fossiler Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas auswirken. Der tatsächliche CO₂-Preis wird durch den Zertifikatemarkt bestimmt. Verschiedene Experten gehen davon aus, dass der CO₂-Preis bis 2030 auf 120 € bis 200 € pro Tonne CO₂ steigen könnte (aktuell 55 € bis 65 €). Dadurch könnten sich die Heizkosten für ein durchschnittliches Wohnhaus erhöhen.

Das bedeutet: 

Heizöl / Erdgas:  Bei einem Preis von z.B. 120€ pro Tonne (Aktuell 55-65€) könnten die Heizkosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf über 510€ pro Jahr steigen - Klimaschutzziele zwingen zum Handeln. Doch entscheiden Sie selbst, wie sich die Kosten für Sie persönlich entwickeln. Mit gezielten Sanierungsmaßnahmen können Sie sich unabhängiger machen.

 

Warum eine Energieberatung sinnvoll its:

Bevor Sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, soltle das gesmate Gebäude betrachtet werden. Eine Energieberatung zeigt:

  • wie Sie unabhängiger von Energiepreisen werden
  • welche Lösung langfristig sinnvoll ist
  • wie Sie Energiekosten sparen
  • welche Förderungen möglich sind 

 

Daher: Erst beraten - dann entscheiden

Lassen Sie sich durch das unruhige Weltgeschehen und schwankenden Energiepreisen nicht zu vorschnellen Entscheidungen verleiten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Zukunft. 

 

  • Wichtiger Hinweis für Vermieter: Nach dem Einbau einer Gas- und Ölheizung können die Kosten für den vorgeschrieben Anteil biogener Brennstoffe zukünftig nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Ab 2029 übernimmt der Vermieter anteilig die Heizkosten. Seien Sie hier gut informiert und vorbereitet, um steigende Heizkosten vorzugreifen.

Die Energieausweise werden EU-weit vereinheitlicht. 

Ausweise mit Skala von A bis G zeigen die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H.

Die neue Bewertungsklasse entsprechen denen von Haushaltsgeräten seit 2021. Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein. Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestandes eines Landes abbilden.

Energieausweise sind künftig auch bei Verlängerung von Mietverträge, bei großen Renovierungen sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben.

Neubauten

Einige Länder fordern bereits Solarpflicht auf Neubauten. Das GmodG schafft nun einen bundesweiten Rahmen, in dem die Solare Energie schrittweise zum Standard gehört. Zunächst betrifft diese Pflicht neue Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude, aber ab 2030 auch neue Wohngebäude.

Für die Planung eines Neubaus gilt ab 2028 der Nullemissionsstandard für öffentliche Nichtwohngebäude, ab 2030 dann für alle Neubauten. Begleitet wird diese Anforderung durch die Erfordernis einer Ökobilanzierung.

 

Förderung

Die Förderbedingungen und Zuschüsse haben sich im Zuge des neuen GModG ebenfalls angepasst. Förderung von Heizungsanlagen, Sanierung der Außenhülle oder Effizienzhäusern ist weiterhin möglich.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

Unterschied zwischen GEG und GModG:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
  • Fokus auf Energieeffizienz und CO₂-Reduktion
  • klare technische Vorgaben
  • Klimaschutz durch gesetzliche Anfprderungen
  • mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für Eigentümer
  • technologieoffene Lösungen
  • Klimaschutz durch COBepreisung und Marktanreize

Kurzum bleiben die europäischen und deutschen Klimaziele erhalten. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie individuell klären, wie Sie sich innerhalb der neuen Rahmenbedingungen zukunftssicher aufstellen können.

 

Unsere Energieeffizienzexpertinnen:

Karin Frese (Bauingenieurin, M.Eng.) , Volksbank Kassel Göttingen eG

Telefon: +49 (0) 561 7893-8195

E-Mail: energieberatung@vobakg.de

 

Claudia Lachnit (Arichtektin FH), Volksbank Kassel Göttingen eG

Telefon: 0561 7893-1592

E-Mail: energieberatung@vobakg.de

 


Häufige Fragen

Darf ich weiterhin Öl oder Gas nutzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Muss ich sofort modernisieren?

Nein. Viele bestehende Heizungen dürfen vorerst weiter betrieben werden.

Warum lohnt sich eine Energieberatung?

Weil sie hilft, Fehlentscheidungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Gibt es Förderungen?

Ja, für viele energetische Maßnahmen stehen Fördermittel bereit.

1 Die Bio-Treppe verpflichtet die Eigentümer in den nächsten Jahren dazu die neuen Gas- und Ölheizungen mit einem ansteigenden Anteil biogener Brennstoffen, z.B. Biogas oder -Öl, zu betreiben. Dies ist nicht für jeden möglich, wodurch andere erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Solaranlagen, etc.) ergänzend genutzt werden müssen.