Worauf Sie achten müssen:

 

Liebe Leserinnen und Leser,

planen Sie, eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Dann sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen für Immobilienanzeigen im Blick haben.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Pflichtangaben, die Sie beachten müssen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine professionelle Anzeige zu erstellen.

 

Der Energieausweis – Ein Muss für Ihre Anzeige!

Seit 2014 ist es gemäß § 16a EnEV verpflichtend, Informationen aus dem Energieausweis in Ihrer Immobilienanzeige aufzuführen.
Diese Angaben sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bieten potenziellen Interessenten wertvolle Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie.

 

Folgende Informationen müssen in der Anzeige enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (z.B. A+, B, C)

 

Für Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Anforderungen: Hier muss der Endenergiebedarf und der Endenergieverbrauch für Wärme und Strom separat angegeben werden. Eine Ausnahme gilt für denkmalgeschützte Gebäude – hier entfällt die Pflicht zur Angabe von Energieausweisdaten.

 

Auch die Preisangaben in Immobilienanzeigen unterliegen strengen Regeln. Die Preisangabenverordnung (PAngV) fordert, dass die Kosten für Interessenten transparent und verständlich dargestellt werden. Dies ist entscheidend, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

 

Bei der Vermietung von Wohnungen müssen folgende Kosten deutlich erkennbar sein:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten (z.B. für Heizung, Wasser)
  • Kosten für Zusatzleistungen (z.B. Garagenstellplätze)

 

Auch beim Verkauf von Immobilien sollten etwaige zusätzliche Kosten wie z.B. die Maklerprovision oder Notargebühren klar ersichtlich sein.

Fazit zum Thema PAngV: Transparenz ist hier der Schlüssel, um Vertrauen bei potenziellen Käufern zu schaffen.

 

Weitere Hinweise: Vorsicht bei der Verwendung von Abkürzungen

Abkürzungen sind in Immobilienanzeigen weit verbreitet, doch sie sollten für den Leser leicht verständlich sein. Vermeiden Sie firmeninterne oder selten genutzte Kürzel, die Verwirrung stiften könnten. Wenn Sie spezielle Abkürzungen verwenden, empfiehlt es sich, ein Abkürzungsverzeichnis beizufügen, um Missverständnisse zu vermeiden oder lediglich gängige Abkürzungen zu nutzen.

 

Eine Immobilienanzeige mit allen Pflichtangaben vermittelt Sicherheit. Denn eine Immobilienanzeige ist mehr als nur eine Beschreibung – sie ist ein rechtliches Dokument. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und potenziellen Interessenten die notwendigen Informationen bereitzustellen, müssen der Energieausweis, transparente Preisangaben und eine klare, verständliche Sprache berücksichtigt werden.

 

Gerne übernehmen wir den Verkauf Ihrer Immobilie, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

 

Vivian Hildebrand, Abteilungsleiterin Immobilienabteilung, Volksbank Kassel Göttingen eG
Telefon: 0561 7893-0
E-Mail: dialog@voba4home.de

 

PS: Jetzt das komplette Team aus der Immobilienabteilung kennenlernen!