Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

 

Liebe Leserin und lieber Leser,

aktuell gibt es viele Möglichkeiten der Förderung rund um das Thema „energetische Sanierung“. Daher möchten wir Ihnen eine Möglichkeit vorstellen – für bereits bestehende Förderzusagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab dem 01.01.2024.

 

Welche Maßnahmen gefördert werden und in welcher Höhe sehen Sie gut auf der folgenden Übersicht:

Die folgende Tabelle bietet Ihnen zunächst eine Übersicht über die verschiedenen Förderungen für Sanierungen (Stand 24.04.2024 | Quelle: energie-fachberater.de).

Liegt Ihnen also eine solche Zusage vor, steht nun das Thema der Finanzierung an. Besonders interessant wird es, wenn Ihr Einkommen unter 90.000 Euro liegt, denn hier können Sie von den günstigen Zinsen des Ergänzungskredites der KfW zusätzlich profitieren. Liegt Ihr Einkommen darüber, sollten Sie mit uns auf jeden Fall ein klassisches Bankdarlehen vergleichen, denn dieses könnte dann günstiger für Sie ausfallen. In unserem neuesten Newsbeitrag möchten wir dieses komplexe Thema verständlicher erklären, um Klarheit zu schaffen. Daher habe ich mit unserem zertifizierten Modernisierungs- und Fördermittelberater aus dem Bereich Baufinanzierung, Ingmar Henrich, gesprochen. Ingmar gibt uns ein paar Einblicke als Experte zu dem neuen Ergänzungskredit der KfW.

 

Maxine Berens: Hallo Ingmar, kannst du mir bitte etwas über den neuen Ergänzungskredit für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden erzählen?

Ingmar Henrich: Hallo Maxine, natürlich. Der neue Ergänzungskredit der KfW richtet sich an diejenigen, die bereits einen Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt haben, dieser aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit wird zusätzlich zu einer bereits bestehenden Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA beantragt, sofern diese den neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ab dem 1. Januar 2024 entspricht.

 

Maxine Berens: Das klingt interessant. Für wen ist dieser Ergänzungskredit genau gedacht?

Ingmar Henrich: Der Ergänzungskredit – Plus (358) richtet sich an Privatpersonen, die selbstgenutzte Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit sind und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Sie müssen außerdem eine Zuschusszusage der KfW und/oder des BAFA vorweisen können.

Der Ergänzungskredit (359) hingegen steht verschiedenen Investoren offen, sofern sie eine entsprechende Zusage erhalten haben.

 

Maxine Berens: Wie läuft die Beantragung dieses Kredits ab?

Ingmar Henrich: Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner wie uns, die Volksbank Kassel Göttingen eG. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird und innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zusage über die Zuschussförderung erfolgt. Es gibt jedoch Ausnahmen für den Vorhabensbeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024. Zur Beantragung sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter Eigentumsnachweise, Nachweise der Selbstnutzung und Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder.

 

Maxine Berens: Kannst du mir genaueres zu den Ausnahmen erzählen?

Ingmar Henrich: Grundsätzlich muss die Zusage der KfW und/oder des BAFA vorliegen, bevor mit der Baumaßnahme begonnen werden kann. Jedoch gibt es Besonderheiten bis zum 31.08.2024. Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29. Dezember 2023) und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nach­geholt werden. Die Bau­arbeiten dürfen zum Zeit­punkt der Antrag­stellung auch bereits abgeschlossen sein.

 

Maxine Berens: Vielen Dank, Ingmar, für diese Informationen und Einblicke in den neuen Ergänzungskredit der KfW.

Ingmar Henrich: Sehr gerne.

 

Für einen persönlichen Austausch kommen Sie gerne auf unser Baufinanzierungs-Team zu.

 

 

Maxine Nael Berens, Plattformmanagerin voba4home, Volksbank Kassel Göttingen eG

Ingmar Henrich Zertifizierter Modernisierungs- und Fördermittelberater
Berater Baufinanzierung, Volksbank Kassel Göttingen eG

Telefon: 0561 7893-0
E-Mail: dialog@voba4home.de

 

PS: Übrigens, auf der KfW Seite erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten.